ASV Themar
 
1959 e.V.

Veranstaltungen

05.08.2023, 04:00

Einladung zum Raubfischangeln in Breitungen

Beschreibung siehe PDF im Anhang   mehr


08.07.2023, 11:00

Einladung zum Jugendnachtangeln Bleilochtalsperre

Beschreibung siehe PDF im Anhang   mehr


24.06.2023, 08:00

Einladung zum Jugendfliegenfischen an der Werra

Beschreibung siehe PDF im Anhang   mehr


10.06.2023, 13:00

Einladung zum Hegefischen an der Werra

Liebe Angelfreunde, am 10.06.2023 findet unser diesjähriges Hegefischen an der Werra in Themar statt. Ablauf: 13:00 Uhr: Treffen der Teilnehmer am Werra-Strand/Stadtmauer 14:00 - 17:00 Uhr:...   mehr


25.03.2023, 14:00

Einladung zum Spinnfischer-Stammtisch

Am 25.03.2023 ab 14.00 Uhr im Anglerheim am Eisteich für Einsteiger, Fortgeschrittene und Experten. „Learning by doing“ lautet das Motto. Für Essen und Trinken ist gesorgt. Eingeladen sind alle Angler und...   mehr


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Neuigkeiten


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04.03.2023

Geschäftsordnung der Mitglieder- und Wahlversammlung zum Geschäftsjahr 2023

1. jedes Mitglied hat das Recht, Anträge zu stellen, Vorschläge zu unterbreiten und sich an der Aussprache und den Abstimmungen zu beteiligen.

2. Termingemäß eingereichte Anträge gelten zur Behandlung als
angenommen. Die Antragsfrist für schriftliche Anträge endet eine Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung. Beschlussfassungen über Vorlagen/Anträge erfolgen durch offene Abstimmung. Beschlüsse sind angenommen, wenn die einfache Stimmenmehrheit erreicht wird. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Anträge zur Änderung der Satzung bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen. (§ 10 Abs. 7)

3. Bei der Behandlung von Dringlichkeitsanträgen kann der Antragsteller seinen Antrag kurz begründen. Danach ist über die Annahme oder Ablehnung des Antrages durch die Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit abzustimmen. (§ 10 Abs. 8)

4. Dringlichkeitsanträge, die eine Satzungsänderung betreffen, bedürfen der Einstimmigkeit, um in die Tagesordnung aufgenommen zu werden. Zur Abstimmung über diese Anträge ist eine Mehrheit von 2/3 notwendig, um angenommen zu werden. (§ 10 Abs. 7)

5. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied mit vollendetem 16. Lebensjahr. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme. (§ 7 Abs. 1)

6. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 25 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. (§ 10 Abs. 6) Ist die Beschlussfähigkeit nach dieser Maßgabe nicht erreicht, erfolgt gemäß § 10 Abs. 3 erneut eine Einberufung.

Anträge des Vorstandes

1. Mitgliedsbeiträge § 6 Abs. 1, sonstige Gebühren und finanzielle Leistungen für 2023

Erwachsene Kinder / Jugend

Beitrag 32,00 € / 16,00 €
Angelberechtigung 33,00 € / € 16,50 €
Verbandsbeitrag 20,00 € / 20,00 €
Summe 85,00 € / 52,50 €

2. Der Vorstand beantragt die Zustimmung der Mitgliederversammlung zum Entwurf des Veranstaltungskalenders 2023.



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