ASV Themar
 
1959 e.V.

Impressum

Angelsportverein Themar 1959 e.V.

Iltenbergstraße 8
98660 Themar
Deutschland

Tel.: +49 36873 21440
Fax: +49 36873 21441
E-Mail: info@asv-themar.de

Registergericht: Hildburghausen
Registernummer: 320242

Vertretungsberechtigter Vorstand:
Ralf Geyer

USt. wird nicht ausgewiesen, da der Verkäufer Kleinunternehmer im Sinne des UStG ist.

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/odr

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

 

Bildrechte:

lake = Bild von S. Hermann & F. Richter auf Pixabay

fishing equipment = Bild von TheDigitalWay auf Pixabay

house key = Bild von Shahid Abdullah auf Pixabay


Datenschutzerklärung


1) Information über die Erhebung personenbezogener Daten und Kontaktdaten des Verantwortlichen

1.1 Wir freuen uns, dass Sie unsere Website besuchen und bedanken uns für Ihr Interesse. Im Folgenden informieren wir Sie über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten bei der Nutzung unserer Website. Personenbezogene Daten sind hierbei alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können.

1.2 Verantwortlicher für die Datenverarbeitung auf dieser Website im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist Angelsportverein Themar 1959 e.V., Iltenbergstraße 8, 98660 Themar, Deutschland, Tel.: +49 36873 21440, Fax: +49 36873 21441, E-Mail: info@asv-themar.de. Der für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Verantwortliche ist diejenige natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.

1.3 Diese Website nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung personenbezogener Daten und anderer vertraulicher Inhalte (z.B. Bestellungen oder Anfragen an den Verantwortlichen) eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Sie können eine verschlüsselte Verbindung an der Zeichenfolge „https://“ und dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile erkennen.

2) Datenerfassung beim Besuch unserer Website

Bei der bloß informatorischen Nutzung unserer Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur solche Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt (sog. „Server-Logfiles“). Wenn Sie unsere Website aufrufen, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen die Website anzuzeigen:

Unsere besuchte Website
Datum und Uhrzeit zum Zeitpunkt des Zugriffes
Menge der gesendeten Daten in Byte
Quelle/Verweis, von welchem Sie auf die Seite gelangten
Verwendeter Browser
Verwendetes Betriebssystem
Verwendete IP-Adresse (ggf.: in anonymisierter Form)

Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an der Verbesserung der Stabilität und Funktionalität unserer Website. Eine Weitergabe oder anderweitige Verwendung der Daten findet nicht statt. Wir behalten uns allerdings vor, die Server-Logfiles nachträglich zu überprüfen, sollten konkrete Anhaltspunkte auf eine rechtswidrige Nutzung hinweisen.

3) Cookies

Um den Besuch unserer Website attraktiv zu gestalten und die Nutzung bestimmter Funktionen zu ermöglichen, verwenden wir auf verschiedenen Seiten sogenannte Cookies. Hierbei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Einige der von uns verwendeten Cookies werden nach dem Ende der Browser-Sitzung, also nach Schließen Ihres Browsers, wieder gelöscht (sog. Sitzungs-Cookies). Andere Cookies verbleiben auf Ihrem Endgerät und ermöglichen uns oder unseren Partnerunternehmen (Cookies von Drittanbietern), Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen (persistente Cookies).

Werden Cookies gesetzt, erheben und verarbeiten diese im individuellen Umfang bestimmte Nutzerinformationen wie Browser- und Standortdaten sowie IP-Adresswerte. Persistente Cookies werden automatisiert nach einer vorgegebenen Dauer gelöscht, die sich je nach Cookie unterscheiden kann.
Sofern durch einzelne von uns implementierte Cookies auch personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO entweder zur Durchführung des Vertrages oder gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen an der bestmöglichen Funktionalität der Website sowie einer kundenfreundlichen und effektiven Ausgestaltung des Seitenbesuchs.

Wir arbeiten unter Umständen mit Werbepartnern zusammen, die uns helfen, unser Internetangebot für Sie interessanter zu gestalten. Zu diesem Zweck werden für diesen Fall bei Ihrem Besuch unserer Website auch Cookies von Partnerunternehmen auf Ihrer Festplatte gespeichert (Cookies von Drittanbietern). Wenn wir mit vorbenannten Werbepartnern zusammenarbeiten, werden Sie über den Einsatz derartiger Cookies und den Umfang der jeweils erhobenen Informationen innerhalb der nachstehenden Absätze individuell und gesondert informiert.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Browser so einstellen können, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen können. Jeder Browser unterscheidet sich in der Art, wie er die Cookie-Einstellungen verwaltet. Diese ist in dem Hilfemenü jedes Browsers beschrieben, welches Ihnen erläutert, wie Sie Ihre Cookie-Einstellungen ändern können. Diese finden Sie für die jeweiligen Browser unter den folgenden Links:

Microsoft Edge: https://support.microsoft.com/de-de/microsoft-edge/temporäres-zulassen-von-cookies-und-website-daten-in-microsoft-edge-597f04f2-c0ce-f08c-7c2b-541086362bd2
Firefox: https://support.mozilla.org/de/kb/cookies-erlauben-und-ablehnen
Chrome: http://support.google.com/chrome/bin/answer.py?hl=de&hlrm=en&answer=95647
Safari: https://support.apple.com/de-de/guide/safari/sfri11471/mac
Opera: http://help.opera.com/Windows/10.20/de/cookies.html

Bitte beachten Sie, dass bei Nichtannahme von Cookies die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein kann.

4) Kontaktaufnahme

Im Rahmen der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular oder E-Mail) werden personenbezogene Daten erhoben. Welche Daten im Falle der Nutzung eines Kontaktformulars erhoben werden, ist aus dem jeweiligen Kontaktformular ersichtlich. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

5) Tools und Sonstiges

Cookie-Consent-Tool

Diese Website nutzt zur Einholung wirksamer Nutzereinwilligungen für einwilligungspflichtige Cookies und cookie-basierte Anwendungen ein sog. „Cookie-Consent-Tool“. Das „Cookie-Consent-Tool“ wird Nutzern bei Seitenaufruf in Form einer interaktive Benutzeroberfläche angezeigt, auf welcher sich per Häkchensetzung Einwilligungen für bestimmte Cookies und/oder cookie-basierte Anwendungen erteilen lassen. Hierbei werden durch den Einsatz des Tools alle einwilligungspflichtigen Cookies/Dienste nur dann geladen, wenn der jeweilige Nutzer entsprechende Einwilligungen per Häkchensetzung erteilt. So wird sichergestellt, dass nur im Falle einer erteilten Einwilligung derartige Cookies auf dem jeweiligen Endgerät des Nutzers gesetzt werden.

Das Tool setzt technisch notwendige Cookies, um Ihre Cookie-Präferenzen zu speichern. Personenbezogene Nutzerdaten werden hierbei grundsätzlich nicht verarbeitet.
Kommt es im Einzelfall zum Zwecke der Speicherung, Zuordnung oder Protokollierung von Cookie-Einstellungen doch zur Verarbeitung personenbezogener Daten (wie etwa der IP-Adresse), erfolgt diese gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an einem rechtskonformen, nutzerspezifischen und nutzerfreundlichen Einwilligungsmanagement für Cookies und mithin an einer rechtskonformen Ausgestaltung unseres Internetauftritts.

Weitere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist ferner Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Wir unterliegen als Verantwortliche der rechtlichen Verpflichtung, den Einsatz technisch nicht notwendiger Cookies von der jeweiligen Nutzereinwilligung abhängig zu machen.

Weitere Informationen zum Betreiber und den Einstellungsmöglichkeiten des Cookie-Consent-Tools finden Sie direkt in der entsprechenden Benutzeroberfläche auf unserer Website.

6) Rechte des Betroffenen

6.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten die nachstehenden Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), wobei für die jeweiligen Ausübungsvoraussetzungen auf die angeführte Rechtsgrundlage verwiesen wird:

Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO;
Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO;
Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO;
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO;
Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO;
Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO;
Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO;
Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO.

6.2 WIDERSPRUCHSRECHT

WENN WIR IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND UNSERES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITEN, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN WIR ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON UNS VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN.
MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.

7) Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen Rechtsgrundlage, am Verarbeitungszweck und – sofern einschlägig – zusätzlich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen).
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene seine Einwilligung widerruft.

Existieren gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Daten, die im Rahmen rechtsgeschäftlicher bzw. rechtsgeschäftsähnlicher Verpflichtungen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden, werden diese Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ausübt, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis der Betroffene sein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ausübt.

Sofern sich aus den sonstigen Informationen dieser Erklärung über spezifische Verarbeitungssituationen nichts anderes ergibt, werden gespeicherte personenbezogene Daten im Übrigen dann gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.


Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO
Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO.pdf (131.92KB)
Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO
Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO.pdf (131.92KB)


 

Satzung

 

§ 1 Name und Sitz

​Der Verein führt den Namen Angelsportverein Themar 1959 e. V. Der Verein hat seinen Sitz in Themar und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Hildburghausen unter der Register Nummer 242 eingetragen.


§ 2 Zweck

​1.  Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes II Steuerbegünstigte Zwecke §§ 51 ff der Abgabeordnung.

​2.  Oberstes Gebot des Vereins ist die Hege der Fischbestände sowie der Schutz und die Erhaltung der Gewässerlebensräume einschließlich der Reinhaltung der Gewässer zum Wohle der Allgemeinheit.

​3.  Seine besonderen Aufgaben sind:


  • die Gewässer möglichst in ihrer Ursprünglichkeit und natürlichen Schönheit zu erhalten und zu schützen
  • die Förderung einer ökologischen und nachhaltigen Hege der Fischbestände nach fischereibiologischen Gesichtspunkten
  • die Beratung, Ausbildung und Schulung der Vereinsmitglieder in Fragen der Fischerei sowie des Natur- und Umweltschutzes
  • die Förderung der Vereinsjugend.


4.  Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

​5.  Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

​6.  Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.


§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

​1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand einen schriftlichen Aufnahmeantrag zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Aufnahme erfolgt durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Die Mitgliedschaft wird erst wirksam, wenn die Aufnahmegebühr und der erste Jahresbeitrag bezahlt sind. Eine Ablehnung der Aufnahme hat schriftlich zu erfolgen.

​2. Die Ehrenmitgliedschaft ist ein Ehrenstatus und setzt die Mitgliedschaft nach Abs. 1 voraus. Die Ehrenmitgliedschaft kann an Mitglieder verliehen werden, die sich in besonderem Maße für die Belange des Vereins eingesetzt haben. Dazu ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung notwendig. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

​3. Fördermitglied kann jede natürliche Person werden, die sich ausschließlich fördernd dem Wohle des Vereins widmet. Fördermitglieder sind keine ordentlichen Mitglieder im Sinne des Abs. 1 und haben damit nicht die Rechte und Pflichten eines Vereinsmitglieds. Die Fördermitgliedschaft beginnt und endet mit einem Beschluss durch den Vorstand.


§ 4 Pflichten und Rechte der Mitglieder

​1. Die Mitglieder sind verpflichtet die Interessen und das Ansehen des Vereins nach besten Kräften zu unterstützen und zu wahren. Die satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträge sind gemäß der Finanzordnung zu entrichten.

​2. Die Mitglieder sind weiterhin verpflichtet, das Fischen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Gewässerordnungen des Vereins auszuüben, sowie auf die Befolgung der gesetzlichen Vorschriften und Ordnungen des Vereins auch bei anderen Mitgliedern zu achten.

​3. Die Mitglieder haben das Recht, Einrichtungen des Vereins zu nutzen und die Fischerei in seinen Pachtgewässern gem. § 4, Abs. 2 auszuüben sowie die Pflicht sie zu pflegen und zu erhalten.

​4. Zum Befischen der Vereinsgewässer sind ein Fischereierlaubnisschein und ein gültiger Fischereischein erforderlich.


§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

​1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod, Ausschluss, Streichung oder Auflösung des Vereins. Die Ehrenmitgliedschaft kann darüber hinaus durch die Mitgliederversammlung aberkannt werden.

​2. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig.

​3. Ein Mitglied kann, nach dessen vorheriger Anhörung, vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden wegen:


  • Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen
  • Missachtung von Anordnungen der Organe des Vereins
  • Nichtzahlung von Beiträgen trotz Mahnung
  • eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins oder groben Verstöße gegen Bestimmungen des Fischerei-, Umwelt- oder Tierschutzrechts
  • unehrenhaften Handlungen


4. Gezahlte Beiträge werden nicht Rückerstattet.

§ 6 Beiträge und Gebühren

​1. Die Höhe der in der Finanzordnung festgelegten Beiträge und Gebühren sowie außerordentliche Beiträge werden für jedes Geschäftsjahr von der Mitgliederversammlung beschlossen.

​2. Der Mitgliedsbeitrag für das jeweilige Geschäftsjahr wird im Voraus erhoben, ist jedoch spätestens bis zum Ende des 1. Quartals zu entrichten.

​3. Der Mitgliedsbeitrag für Jugendliche im Alter von 10 bis 16 Jahre beträgt 50% des jeweiligen festgelegten Erwachsenenbeitrages. Nach Vollendung des 16. Lebensjahres ist im folgenden Jahr der volle Beitrag zu zahlen.


§ 7 Stimmrecht und Wählbarkeit

​1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom vollendeten 16. Lebensjahr an. Jüngere Mitglieder können an der Mitgliederversammlung ohne Stimmrecht teilnehmen. Für den Vorstand sind Mitglieder vom vollendeten 18. Lebensjahr an wählbar.

​2. Bei der Wahl eines Jugendsprechers haben alle Mitglieder des Vereins vom 10. bis 16. Lebensjahr Stimmrecht. Als Jugendsprecher können Mitglieder vom vollendeten 10. Lebensjahr an gewählt werden.

§ 8 Wahlen

​1. Die Wahlperiode des Vereins währt  ( 5 )  fünf Jahre.

​2. Für diesen Zeitraum werden die Mitglieder des Vorstands, die Mitglieder des Schiedsgerichts und die Schiedsgerichts - Ersatzmitglieder sowie die Revisoren gewählt. Sie bleiben solange im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist. Wiederwahl ist zulässig.

​3. Auf Antrag der Mitgliederversammlung können Mitglieder des Vorstands, des Schiedsgerichts sowie ein Revisor oder beide Revisoren abgewählt und deren Ämter neu besetzt werden.

§ 9 Vereinsorgane

​Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand

§ 10 Mitgliederversammlung

​1. Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.

​2.  Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet in jedem Jahr statt.

​3. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und der Anträge durch Veröffentlichung im Mitteilungsblatt des Vereins. Die Einladungsfrist beträgt mindestens zwei Wochen.

​4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von drei Wochen mit entsprechender Tagesordnung und schriftlich einzuberufen, wenn es:

  • der Vorstand beschließt
  • ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich beim Vorstand beantragt hat.


5.  Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere:

  • Entgegennahme des Geschäftsberichtes und des Rechnungsabschlusses
  • Erteilung der Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes
  • Genehmigung des Haushaltsplanes
  • Wahl des Vorstandes, des Schiedsgerichts, der Schiedsgerichts - Ersatzmitglieder  und der Revisoren
  • Festlegung der Höhe der Beiträge und Gebühren
  • Beschlussfassungen über Satzungsänderungen
  • Beschlussfassungen über eingebrachte Anträge
  • Verleihung von Ehrenmitgliedschaften
  • Bestätigung des Jahresterminplanes


6. Bei ordnungsgemäßer Einberufung der Mitgliederversammlung ist diese beschlussfähig, wenn mindestens 25% der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins bei der Beschlussfassung anwesend sind.

​7. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Satzungsänderungen und die Abwahl eines Vorstandmitglieds können nur mit einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.

​8. Über Anträge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Anträge mindestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingegangen sind. Dringlichkeitsanträge dürfen nur behandelt werden, wenn die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschließt, dass sie als Tagesordnungspunkt aufgenommen werden. Ein Dringlichkeitsantrag auf Satzungsänderung bedarf der Einstimmigkeit der abgegebenen gültigen Stimmen zur Zulassung.

​9. Dem Antrag eines Mitgliedes auf geheime Abstimmung muss entsprochen werden.

§ 11 Vorstand

​1. Der Vorstand besteht aus:

  • dem geschäftsführenden Vorstand
  • dem erweiterten Vorstand.

 2. Der geschäftsführende und zugleich Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zur Vertretung des Vereins sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister berechtigt. Jeder von ihnen hat Einzelvertretungsbefugnis. Im Innenverhältnis zum Verein wird der stellvertretende Vorsitzende jedoch nur bei Verhinderung des Vorsitzenden tätig. Beim Ausscheiden eines geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes ist der Vorstand berechtigt, ein Vereinsmitglied kommissarisch als stellvertretenden Vorsitzenden bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu berufen.

 3. Dem erweiterten Vorstand gehören insbesondere an:

  •  der Gewässerwart
  • der Schriftführer
  • der Jugendwart
  • der Pressewart


4. Der Vorsitzende beruft und leitet die Sitzung des Vorstandes. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder bei der Beschlussfassung anwesend sind. Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

​5. Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören insbesondere die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die Behandlung von Anregungen der Mitglieder.

​6. Der Vorstand kann bei Bedarf für sonstige Vereinsaufgaben Ausschüsse bilden, deren Mitglieder er beruft und die von dem sachlich zuständigen Vorstandsmitglied geleitet werden.

​7. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Schatzmeister und der Pressewart haben das Recht, an allen Sitzungen der Ausschüsse teilzunehmen.

§ 12 Schiedsgericht

​1. Zur Entscheidung von vereinsinternen Streitigkeiten, die sich aus der Satzung ergeben, wird ein Schiedsgericht gebildet.

​2. Die Arbeit des Schiedsgericht wird durch die Schiedsgerichtsordnung geregelt.

§ 13 Revisoren

​1. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Revisoren.

​2. Die Aufgaben sind die Überprüfung der Buch- und Kassenführung des Vereins sowie die  Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.

​3. Die Revisoren erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Geschäfte die Entlastung des geschäftsführenden Vorstandes durch die Mitgliederversammlung.

§ 14 Vereinsordnungen

​1. Der Verein gibt sich zur Regelung der internen Abläufe des Vereinslebens Vereinsordnungen. Diese können insbesondere für folgende Bereiche erlassen werden:

  • Geschäftsordnung für die Organe des Vereins
  • Finanzordnung
  • Wahlordnung
  • Ehrenordnung
  • Schiedsgerichtsordnung


2. Zur Regelung der Nutzung und der Hege der Fischbestände in den Vereinsgewässern gibt sich der Verein eine Gewässerordnungen.

​3. Alle Ordnungen werden vom Vorstand erlassen und sind nicht Bestandteil der Satzung. 

​4. Zu ihrer Wirksamkeit müssen die Ordnungen den Vereinsmitgliedern mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten bekannt gegeben werden. Gleiches gilt für Änderungen und Aufhebungen.

§ 15 Protokollieren der Beschlüsse

​Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung, des Vorstandes sowie der Ausschüsse ist jeweils ein Protokoll anzufertigen und den Mitgliedern in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Der Versammlungsleiter und der Protokollführer unterzeichnen das Protokoll.


§ 16 Maßregelungen

​1. Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder gegen Anordnungen der Vereinsorgane verstoßen, können, nach vorheriger Anhörung, vom Vorstand folgende Maßnahmen verhängt werden:


  • Verweis
  • zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Fischen in den Vereinsgewässern
  • Ausschluss aus dem Verein


2. Maßregelungen sind schriftlich zu begründen und es sind die Rechtsmittel anzugeben.

§ 17 Rechtsmittel

​1. Gegen eine Ablehnung der Aufnahme (§ 3, Abs. 1), gegen einen Ausschluss (§ 5, Abs. 3) sowie gegen eine Maßregelung (§ 16, Abs. 1) ist Widerspruch zulässig. Dieser ist innerhalb von zwei Wochen vom Zugang des Bescheides gerechnet beim Vorsitzenden einzureichen und zu begründen.

​2. Einen unzulässigen Widerspruch weist der Vorstand mit Begründung innerhalb von vier Wochen nach Eingang des Widerspruchs ab.

​3. Über einen zulässigen Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung innerhalb von acht Wochen nach Eingang des Widerspruchs.


§ 18 Auflösung des Vereins

​1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.

​2. Die Einberufung einer solchen Versammlung darf nur erfolgen, wenn es:

  • ​der Vorstand mit einer Mehrheit von drei Viertel aller seiner Mitglieder beschlossen hat,          
  • oder von zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins schriftlich gefordert wurde


3. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel der stimmberechtigten Mitglieder bei der Beschlussfassung anwesend sind. Sollte bei der ersten Versammlung weniger als drei Viertel der stimmberechtigten Mitglieder bei der Beschlussfassung anwesend sein, ist eine 2. Versammlung einzuberufen, die dann mit einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig ist. Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen.

​4. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Themar, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Dabei ist besonders auf die Hege und Pflege der Natur, die Erhaltung der bestehenden Anlage zum Wohle der Allgemeinheit im Sinne der Entspannung und Erholung zu achten.

​5. Eine Aufhebung und Änderung des Beschlusses nach § 18, 4. Abs. ist nur möglich, wenn drei Viertel der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins anwesend sind, einschließlich der jeweilige Bürgermeister der Stadt Themar, der hierfür Stimmrecht erhält. Die Abstimmung muss für den 4. Absatz in § 18 einstimmig sein.

​Die vorstehende Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 31.01.2010 beschlossen. Sie ersetzt die am 20.Mai 2006 von der Mitgliederversammlung des Vereins beschlossene Satzung.